Kritik am bisherigen Vorschlag:
Allgemein: der bisherige Vorschlag ist zu undeutlich, wenngleich er das Ziel verfolgt, klar zu sein mit seiner Eingrenzung.
1. Persönliche Daten von Mitgliedern
Natürlich gehören persönliche Daten von neuen und alten Mitgliedern nicht in die Welt posaunt. Vor allem nicht, wenn diese dies nicht wünschen. Aber worum geht es hier wirklich? Um die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Prinzipiell entscheiden wir auf einer MV über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, auf welcher zumeist eigentlich auch Öffentlichkeit herrscht. Zumindest Mitgliederöffentlichkeit. Der Vorstand übernimmt diese Aufgabe der Aufnahme neuer Mitglieder oft stellvertretend für die Mitgliederversammlung. Geht ja auch nicht anders...
Aber prinzipiell kann jeder kommen, über das Nein-Urteil eines Vorstandes hinweg, und auf einer MV um Aufnahme bitten.
Als Mitglied, welches darüber mit zu bestimmen hat, wer aufgenommen wird oder nicht, möchte man dann doch schon etwas hören und wissen über neue Mitglieder, bevor man den Arm hebt. Und auf einer Vorstandssitzung sind diese Mitglieder ausgeschlossen?
Ich weiß, real gibt es dieses Problem nicht. Gab es je den Fall, dass wir jemanden ablehnten? Und jemand, der Mitglied werden will, ohne seinen Namen Preis zu geben (bzw. sein Gesicht, also sich zu zeigen), ist eh unten durch...außer er/sie/es/* bringt genug Geld mit ;-) letzeres war ein Witz... Ging mir nur darum: Schutz der persönlichen Daten als Grund, anonym bei uns ein zu treten, ist auch ein Witz - ein schlechter!
2. Mitgliedsbeiträge und interne Finanzberichte
"Mitgliedsbeiträge" wären so allgemein formuliert natürlich ein (partei-)öffentliches Thema. Gemeint sind vermutlich die Diskussionen um die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen bei ökonomisch schwachen Mitgliedern - was sicher schutzberechtigt ist. M.E. ist solche Verhandlung nur in Verantwortung der Schatzmeisterin, maximal des geschäftsführenden Vorstandes - aber, egal...
Bei "internen Finanzberichten" das gleiche: was ist gemeint? Berichte über Spendenzahlungen? Haushaltsberichte? Wahlkampfhaushalte? Die deutlich überschritten werden? Auch ein Fall für die (Partei-)Öffentlichkeit. Von daher: wieder eine Spezifizierung in der Satzung die m.E. nichts bringt: es gibt finanzielle Fragen, die muss man intern klären. Und es gibt finanzielle Fragen, die würde man vielleicht gerne intern klären - obwohl sie alle betreffen und alle (also: MV) hätten darüber zu befinden (z.B. eben Spendenregelungen oder Haushaltsüberschreitungen).
Begründung für den neuen Vorschlag:
Offensichtlich gibt der neue Vorschlag dem Vorstand formal noch mehr Rechte, die (Mitglieder-)Öffentlichkeit aus zu schliessen. Eben mit einer einfachen Mehrheit. Ich gehe aber einfach von zwei Dingen aus:
1. der Vorstand hat sich an gesetzliche Vorgaben halten
2. der Vorstand mißbraucht das Mittel der Nicht-Öffentlichkeit nicht
Der Anspruch ist ja auch bei den Grünen: maximale demokratische Transparenz. Die Grenze liegt halt im Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Ich erwarte bzw. befürchte nicht, dass ein Vorstand die Möglichkeit, die (Partei-)Öffentlichkeit aus zu schließen, nutzt, um über die gesetzlichen Ansprüche hinaus für Intransparenz zu sorgen. Dies wird darüber kontrollierbar, dass man als Mitglied aus dem Protokoll zumindest die einzelnen TOPs wahrnehmen kann. Und sollte eben doch ein unabsichtlicher oder gar absichtlicher Mißbrauch stattfinden, dann würde man auch auf solcher MV darüber zu reden haben. Was eben nur geht, wenn man überhaupt als Mitglied kontrollieren kann, bei welchen Themen der Vorstand die (Partei-)Öffentlichkeit ausschloss.
Grüne Grüße
rl
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